Die Lässig GmbH (Im Riemen 32, 64832 Babenhausen) garantiert dem Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass der Schulranzen des – an den Kunden in der Europäischen Union und der Schweiz gelieferten – LÄSSIG School Set Unique innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Kaufdatum (Garantiefrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie ggf. Schadensersatz gemäß §§ 437 ff. BGB) werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt, sondern können unabhängig von dieser Garantie gegen die Lässig GmbH bzw. den jeweiligen Händler (Verkäufer) unentgeltlich geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte erfolgt dabei für den Käufer unentgeltlich.
Die derart geltend gemachten Fehler wird die Lässig GmbH nach eigenem Ermessen und auf ihre Kosten durch Reparatur oder Lieferung eines neuen Produktes beheben. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den Schulranzen des LÄSSIG School Set Unique. Das enthaltene Zubehör, wie z. B. Turnbeutel, Regencover, Anhänger und Patches, Brustbeutel, Schlampermäppchen und Federmäppchen sind von der Garantie nicht umfasst. Für diese Produkte gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht für die normale Abnutzung des Schulranzens des LÄSSIG School Set Unique oder für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Unfälle, Vandalismus oder extreme Temperaturen verursacht worden sind.
Ansprüche aus der Garantie können nur unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber der Lässig GmbH oder dem jeweiligen Händler geltend gemacht werden. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt die Lässig GmbH. Hat jedoch die Lässig GmbH oder der zuständige Kundendienst dem Kunden für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Kunde ein anderes Frachtunternehmen, kommt die Lässig GmbH oder der Händler für die Kosten der Einsendung nicht auf.
Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises im Falle der Weiterveräußerung) für jeden späteren, in der Europäischen Union und der Schweiz ansässigen künftigen Eigentümer des Produkts.
Im Garantiefall verlängert sich der Garantiezeitraum nicht um weitere zwei Jahre. Die Garantie ist stets ab Kaufdatum gültig und auf die ab Kaufdatum zu berechnende Laufzeit von zwei Jahren beschränkt.
Das LÄSSIG School Set UNIQUE sollte seinen kleinen Besitzern dank nachhaltigen und langlebigen Materialien sowie einer hochwertigen Verarbeitung lange Freude bereiten und bei jedem Abenteuer treu zur Seite stehen. Wir sind von der Qualität unserer UNIQUE Schulranzen überzeugt und bieten dir deshalb zwei Jahre Garantie ab Kaufdatum sowie die Möglichkeit zur Garantieverlängerung.
Meistens wird ein Schulranzen lange vor der Einschulung des Kindes oder seiner tatsächlichen Verwendung gekauft. So steht er gut behütet zu Hause und wartet auf seinen Einsatz, während die Garantie bereits ab Kauf startet. Registriere dich jetzt kostenlos über das Formular von Lässig und verlängere so die Garantie bis zum Ende des dritten Schuljahres nach Erwerb deines UNIQUE Schulranzens.*
Das Zubehör des School Sets ist dabei von der Garantieverlängerung ausgeschlossen.
Für die Registrierung ist es egal, ob du den LÄSSIG Schulranzen bei uns online oder deinem Fachhändler gekauft hast. Bitte bewahre jedoch auch nach Registrierung zusätzlich deinen Kassenbon oder deine Rechnung gut auf, denn nur so ist die Garantie im Reklamationsfall gültig. Alle weiteren Informationen zur zweijährigen Produktgarantie des LÄSSIG School Set UNIQUE findest du hier.
*Mit der Registrierung verlängert sich die Garantie bis zum Ablauf des dritten vollen Schuljahres nach Kaufdatum des School Sets. Ein Schuljahr entspricht dem Zeitraum vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres und definiert hierbei nicht das tatsächliche Schuljahr des Kindes.