Der Hersteller bietet auf Schultaschen eine Garantieverlängerung um 2 Jahren an. Diese kann über eine Registrierung auf der Webseite des Herstellers aktiviert werden.
Die FOND OF GmbH gewährt auf Verarbeitung und Material aller Rucksäcke eine zweijährige Garantie ab Kaufdatum. Die Garantie gilt im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz und im persönlichen Geltungsbereich, sofern als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB eine ergobag Schultasche gekauft wurde.
Die gesetzliche Rechte als Verbraucher bei Mängeln (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie ggf. Schadensersatz gemäß §§ 437 ff. BGB) werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt, sondern können unabhängig von dieser Garantie gegen den jeweiligen Händler (Verkäufer) geltend gemacht werden.
Sollte der Käufer innerhalb des zweijährigen Garantiezeitraums Material- und Verarbeitungsfehler feststellen und das Produkt vor Ablauf der Garantie dem jeweiligen Händler oder unmittelbar der FOND OF GmbH übergeben, wird die FOND OF GmbH den betreffenden Mangel beseitigen oder das Produkt durch ein mangelfreies Produkt ersetzen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Mängelbehebung trifft die FOND OF GmbH. Die FOND OF GmbH übernimmt die Kosten, welche für die Mängelbehebung als solche anfallen. Nicht aber sonstige Kosten, die darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Garantieanspruch entstehen können, wie z.B. Kosten für Versandkartonagen.
Die Garantie gilt nicht für normale Abnutzung und solche Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Unfälle oder extreme Temperaturen verursacht worden sind.
Von der Garantie ausgeschlossen ist jegliches Zubehör der ergobag Schultaschen, für welches ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten, insbesondere: Freizeitrucksäcke, Sporttaschen, Sportbeutel, Mäppchen, Regencapes, Schultüten, Hefteboxen, Trinkflaschen, Brotdosen, Brustbeutel, Federmäppchen inkl. Füllung, Hangies, Kletties, Zippies, Reflectivesticker, Regenschirme.
Bitte beachtet, dass sich die ergobag Schultasche durch äußere Einflüsse wie z.B. einem Waschgang in der Spül- oder Waschmaschine oder starke Krafteinwirkung von oben, wie z.B. Draufsetzen, verformen und dadurch Standfestigkeit einbüßen/verlieren kann. Im Garantiefall verlängert sich der Garantiezeitraum nicht um weitere zwei Jahre. Die Garantie ist stets ab Kaufdatum gültig und auf die ab Kaufdatum zu berechnender Laufzeit von zwei Jahren beschränkt.
Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss die ergobag Schultasche zunächst per E-Mail, Telefon, direkt über das dafür vorgesehene Online-Kontaktformular oder den Händler ankündigt werden. Bestandteil der Ankündigung sind der Kaufbeleg (Rechnung bzw. Quittung), eine Schadensbeschreibung, Fotos von den Schäden sowie die persönlichen Adressdaten des Antragsstellers. Daraufhin wird der Garantiefall klassifiziert und das weitere Vorgehen erklärt.